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Dies sind nur einige Beispiiele!!

Für mehr Informationen lesen Sie bitte immer die Bedienungsanleitung und Produktinformationen des jeweiligen Herstellers!

Rechte und Pflichten als Mieter aufgrund der Rauchmelderpflicht

Das Beste vorab: Als Mieter sind Sie nicht dafür zuständig, die Rauchwarnmelder nach DIN 14676 zu installieren! Gemäß den Bauordnungen der Bundesländer ist der Eigentümer (d.h. Ihr Vermieter) für den Einbau der Rauchmelder verantwortlich.

Sind Sie als Mieter für die Wartung der Rauchmelder verantwortlich?

Die Rauchwarnmelder Wartung ist in den Landesbauordnungen der Bundesländer unterschiedlich geregelt.

ABER: Der Vermieter ist dennoch immer in der Pflicht, die von ihm oder über  Dritte (externe Dienstleister) installierten Melder betriebsbereit zu  halten, d.h. die regelmäßige Wartung zu übernehmen. Diese mietrechtliche Pflicht verdrängt auch anderslautende Regelungen zur Zuständigkeit über die Wartung von Rauchwarnmeldern in einzelnen Landesbauordnungen!

Sollte Ihr Vermieter die Wartung der Rauchmelder auf Sie übertragen wollen, so muss er mit Ihnen dazu einen einvernehmlichen Vertrag schließen. Nur so kann er sich wirksam von seiner Wartungspflicht entbinden.

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